Das ist vom Alter und Ausgangsbefund abhängig. Ist der Patient jünger als 18 Jahre und liegt ein gewisser Umfang der Zahnfehlstellung bzw. Kieferfehllage (Schweregrad 3, 4 oder 5) vor, werden die Kosten zunächst zu 80% oder 90% übernommen. Bei Erwachsenen werden die Kosten nur dann übernommen, wenn eine kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgische Therapie indiziert ist (d. h. wenn neben Zahnstellungsänderungen auch eine operative Korrektur der Kieferlage zueinander erforderlich ist).
Der vom Versicherten zu zahlende 10- bzw. 20%-ige Eigenanteil wird nach Abschluss der Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse zurückerstattet, sofern die Behandlung zu einem ordnungsgemäßen Abschluss kommt.
Dies setzt voraus, dass vereinbarte Kontrolltermine wahrgenommen und die Anweisungen des Behandlers befolgt werden. Bei auftretenden Unregelmäßigkeiten und der Gefahr, dass das Behandlungsziel patientenverschuldet nicht erreicht werden kann, sind wir als Behandler dazu verpflichtet, die gesetzliche Krankenkasse darüber zu informieren. Diese kann dann ggf. den vom Versicherten geleistete Eigenanteil einbehalten.