1) Beratungstermin
Beim ersten Termin findet eine unverbindliche Beratung statt, welche wir zu 100% über Ihre Krankenkasse abrechnen können.
Wir benötigen einige Angaben von Ihnen bzw. Ihrem Kind, erfragen die Anamnese, überprüfen die Zahn- und Kieferstellung, die Lippen-, Mund- und Kaumuskulatur sowie den Schluckakt und besprechen mit Ihnen den erhobenen Befund. Gemeinsam überlegen wir, ob eine kieferorthopädische Behandlung zum gegebenen Zeitpunkt sinnvoll ist und wie sie ablaufen könnte. Gerne wird hier schon ausführlich auf Ihre Fragen eingegangen. Entscheiden wir uns gemeinsam für eine kieferorthopädische Behandlung, werden weitere diagnostische Unterlagen (Fotos, Röntgenbilder und Abdrücke bzw. intraorale Scans der Zähne) angefertigt. Zudem wird die Funktion der Kiefergelenke überprüft.
2) Besprechungstermin/ Planbesprechung
Nach Befundauswertung und Therapieplanung nehmen uns gerne ausführlich Zeit, Ihnen die Planung, alle Einzelschritte Ihrer Behandlung bzw. der Ihres Kindes sowie mögliche Behandlungsalternativen zu erklären. Gleichzeitig zeigen wir Ihnen alle geplanten Behandlungsgeräte. Wir informieren Sie rund um das Thema Kostenübernahme durch die gesetzliche bzw. private Krankenkasse und möglichen privaten Zusatzleistungen. Wir kümmern uns um die Genehmigung des Behandlungsplans durch Ihre gesetzliche Krankenkasse, sofern eine Schweregradeinstufung 3-5 möglich war (KIG-System). Als Privatversicherter erhalten Sie den Heil- und Kostenplan zur Vorlage bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle.
3) Die aktive kieferorthopädische Behandlung
Nach Abklärung der Kostenübernahme wird die Behandlung zeitnah begonnen.
Je nach individueller Behandlungsplanung wird eine herausnehmbare oder festsitzende Zahnspange eingesetzt. Darüber hinaus erklären wir Ihnen/ Ihrem Kind alles Wichtige bzgl. erforderlicher Mitarbeit (Tragezeit, Handhabung und Mundpflege etc.) und der nun anstehenden Behandlungsschritte.
Je nach Bedarf und Behandlungsmethode werden nach Absprache regelmäßige Kontrolltermine vereinbart.
Bitte vereinbaren Sie auch während der kieferorthopädischen Behandlung weiterhin Ihre viertel- bis halbjährlichen Kontroll- und Prophylaxetermine bei Ihrem Zahnarzt/Ihrer Zahnärztin.
4) Stabilisierung
Nach einer erfolgten Zahnstellungsänderung ist leider oftmals eine gewisse Rückwanderungstendenz zu beobachten. Um diese erneute und unerwünschte Stellungsänderung zu verhindern, sollte das Behandlungsergebnis gut stabilisiert werden. Dies erfolgt in der Regel mit herausnehmbaren Retentionsspangen oder Schienen. Wir empfehlen zudem an die Zungenseite der Schneide- und Eckzähne geklebte dünne Haltedrähte (sog. Retainer).
5) Abschluss der Behandlung
Nach ca. 1 Jahr der Stabilisation schließen wir offiziell die kieferorthopädische Behandlung ab. In einem ausführlichen Abschlussgespräch zeigen wir Ihnen/ Ihrem Kind den Ausgangs- und Endbefund anhand der erstellten diagnostischen Unterlagen.
Natürlich können Sie uns auch nach abgeschlossener Behandlung jederzeit kontaktieren.
Sollten Sie sich für geklebte Retainer entschieden haben, werden wir diese gerne auch nach erfolgtem Behandlungsabschluss weiterhin kontrollieren.